Rechtsgebiete

Die Patentanwälte und Rechtsanwälte der Kanzlei Lorenz & Kollegen verfügen insbesondere in den nachfolgend genannten Rechtsgebieten über eine jahrzehntelange Erfahrung und Expertise, um Sie umfassend und kompetent beraten und unterstützen zu können. Wir freuen uns über eine Kontaktaufnahme und ein Gespräch mit Ihnen.

Rechtliche Grundlage

Im angloamerikanischen Rechtsraum wird der Begriff „Intellectual Property“ zur Bezeichnung des geistigen Eigentums verwendet. In Deutschland wird das geistige Eigentum dem Oberbegriff des Gewerblichen Rechtsschutzes zugeordnet.

Erfindungen und Innovationen stellen in einem dynamischen Geschäftsumfeld mit einer stetig zunehmenden Digitalisierung in vielen Unternehmen die Basis des Erfolgs dar. Dem Schutz des Geistigen Eigentums („Intellectual Property“) sollte daher eine hohe Bedeutung beigemessen werden, zum Schutz vor Produkt- und Markenpiraterie.

Der gewerbliche Rechtsschutz vereint mehrere Rechtsgebiete. Hierunter fallen u.a. alle subjektiven, wirtschaftlich verwertbaren Rechte an immateriellen Gegenständen, wozu insbesondere das Patentrecht, das Gebrauchsmusterrecht, das Designrecht bzw. das Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht und das Markenrecht gehören. Dem Gewerblichen Rechtsschutz werden auch weniger bekannte Rechtsgebiete, wie das Sortenschutzrecht für neue Pflanzensorten und das Topographieschutzrecht für dreidimensionale Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen zugeordnet.

Wichtige Rechtsnormen der vorgenannten Rechtsgebiete sind in Deutschland das Patentgesetz (PatG), das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ), das Gebrauchsmustergesetz (GebrMG), das Designgesetz (DesignG), die Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (GGV), das Markengesetz (MarkenG), das Sortenschutzgesetz (SortSchG) und das Halbleiterschutzgesetz (HalblSchG).

Details zu den einzelnen Rechtsgebieten finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Schutzrechte“.

Unsere Expertise

Als Patentanwälte und Rechtsanwälte u.a. als Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz bildet der Schutz des geistigen Eigentums den Schwerpunkt unserer beruflichen Tätigkeit, in dem unsere Kanzlei auf einen 45-jährigen Erfahrungsschatz zurückgreifen kann.

Auseinandersetzungen im Gewerblichen Rechtsschutz lassen sich oft bereits im Vorfeld durch geeignete Recherchen und außeramtliche Verhandlungen vermeiden.

Wir stehen unseren Mandanten nicht nur beratend bei allen Fragen im Rahmen einer Auseinandersetzung zur Seite, sondern setzen Ihre Rechte auch außergerichtlich und gerichtlich durch, insbesondere durch Berechtigungsanfragen, Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Hauptsacheverfahren. Selbstverständlich verteidigen wir Sie auch gegen Angriffe Dritter.

Rechtliche Grundlage

Das im Jahr 1957 verabschiedete Gesetz über Arbeitnehmererfindungen hat sich in der Praxis bewährt, wozu auch die Spruchpraxis der Schiedsstelle beigetragen hat, die bei Streitigkeiten angerufen werden kann.

Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) schafft einen Interessensausgleich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der im Rahmen seiner Tätigkeit eine Erfindung getätigt hat. Der Ausgleich wird dadurch geschaffen, dass der Arbeitgeber einen Anspruch auf die Diensterfindung erhält, der Arbeitnehmer hingegen aber einen Vergütungsanspruch erwirbt.

Zur Vermeidung von Streitigkeiten sollten beide Parteien ausreichend über ihre Rechte und Pflichten, insbesondere auch über den Inhalt der Meldung einer Arbeitnehmererfindung und die Wirkung der Inanspruchnahme, informiert sein.

Unsere Expertise

Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite und erstellen für Sie beispielsweise geeignete Formulare und Verträge oder beraten Sie zur Erfindervergütung. Im Streitfall vertreten wir Ihre Rechte vor der zuständigen Schiedsstelle oder den einschlägigen Zivilgerichten.

Rechtliche Grundlage

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat sich im Laufe der Jahrzehnte gewandelt. Das aktuelle Wettbewerbsrecht ist aufgrund der europäischen Harmonisierung deutlich liberaler als früher. Wettbewerbsrechtliche Fragestellungen betreffen in der Praxis häufig irreführende Werbung oder Produktnachahmungen, die zu einer Herkunftstäuschung führen können. Das Wettbewerbsrecht ist häufig auch ein Auffangtatbestand, wenn keine Sonderschutzrechte, wie Patent-, Marken- oder Designrechte vorhanden oder diese bereits abgelaufen sind.

Unsere Expertise

Das Wettbewerbsrecht ist einer der Schwerpunkte unserer anwaltlichen Tätigkeit, häufig in Verbindung mit Marken- und Designrechten. Wir verfolgen wettbewerbswidriges Verhalten von Mitbewerbern und übernehmen die Verteidigung gegenüber unberechtigten Angriffen von Konkurrenten. Bereits bevor ein neues Produkt in den Markt eingeführt wird, beraten wir Sie gerne hinsichtlich möglicher Risiken, wozu insbesondere ein Vergleich zwischen Ihrem neuen Produkt und den vorhandenen Produkten Ihrer Wettbewerber gehört. Wir entwickeln Strategien, empfehlen Änderungen, beispielsweise am Produktdesign, um Risiken zu vermeiden oder zu reduzieren.

Rechtliche Grundlage

Eine Verletzung Ihres geistigen Eigentums müssen Sie nicht hinnehmen. Insbesondere Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs (Gemeinschaftsgeschmacksmuster) lassen sich durch die entsprechenden Gesetze effektiv gegen Verletzer durchsetzen.

In vielen Fällen lässt sich der Gang vor das Gericht durch außeramtliche oder außergerichtliche Vergleiche vermeiden. Eine einvernehmliche Lösung mit dem Verletzer lässt sich im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren zumeist schnell und kostenschonender erreichen.

In insbesondere Markenrechtsstreitigkeiten haben wir durch unsere langjährige Erfahrung eine hohe Erfolgsquote außeramtliche Einigung zu erreichen, wodurch sich nicht nur Markenverletzungsklagen, sondern auch Markenwiderspruchs und -löschungsverfahren vermeiden bzw. beilegen lassen.

Selbstverständlich setzen wir Ihre Schutzrechte auch vor Gericht durch oder wehren unberechtigte Ansprüche Dritter ab.

Bei Verletzungsklagen wird fast immer auch gegen das Klageschutzrecht vorgegangen, insbesondere wenn es sich dabei um ein Patent oder Gebrauchsmuster handelt. Hierbei handelt es sich um ein von dem Verletzungsverfahren getrenntes Verfahren, insbesondere vor dem Bundespatentgericht, dem Bundesgerichtshof oder den Patent- und Markenämtern, vor denen wir Ihre Vertretung ebenfalls übernehmen.

Unsere Expertise

Wir vertreten unsere Mandanten vor allen einschlägigen Gerichten in Deutschland in Verfahren bei Schutzrechtsverletzungen von Patenten und Gebrauchsmustern, bei der Verletzung von Marken oder Designs (bzw. Gemeinschaftsgeschmacksmuster) sowie auch bei anderen Vertragsangelegenheiten oder Wettbewerbsverstößen. Wenn nötig kooperieren wir auch mit spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien im In- und Ausland.

Rechtliche Grundlage

Das Vertragsrecht umfasst sämtliche Rechtsnormen, die das Zustandekommen von Verträgen regeln inklusive der Vertragsabwicklung, deren Rechtswirkung und Vertragsverletzungen.

Unsere Expertise

Wir beraten Sie im Vertragsrecht in allen Belangen, wenn der Vertragsgegenstand geistiges Eigentum, insbesondere Patente, Marken, Designs und Gemeinschaftsgeschmacksmuster betrifft. Ein wesentlicher Bestandteil unserer Tätigkeit im Bereich Vertragsrecht ist die Beratung und Ausarbeitung der Verträge. Die Verträge, die geistiges Eigentum betreffen, sind meistens individuell gestaltet und an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst. Unsere Expertise betrifft insbesondere:

  • Patentkaufvertrag; Markenkaufvertrag; Designkaufvertrag
  • Lizenzverträge (siehe die folgende Rubrik Lizenzrecht)
  • Übertragungsverträge
  • Verträge auf Einräumung einer Mitbenutzung (bspw. Markennutzungsvertrag)
  • Abgrenzungs- und Vorrechtsvereinbarungen
  • Know-how Verträge
  • Geheimhaltungsvereinbarungen (Non-Disclosure Agreement – NDA)
  • Verwertungsverträge
  • Kooperationsvereinbarung
  • Erfindungsvereinbarungen
  • Vereinbarung zur Abtretung von Erfindungsrechten
  • Vereinbarungen zur Vergütung von Arbeitnehmererfindungen

Rechtliche Grundlage

Eine strategische Lizenzierung kann entscheidend für den Unternehmenserfolg sein.

Wenn eine eigene Nutzung Ihrer Entwicklungen und Innovationen nicht in Betracht kommt, bietet sich eine Verwertung durch Überlassung von Benutzungsrechten an Dritte im Wege der Lizenzvergabe an. Dies gilt insbesondere für Sonderschutzrechte wie Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs.

Ein Lizenzvertrag regelt die Einräumung von Nutzungsrechten an Schutzrechten gegen ein Entgelt, die sogenannte Lizenzgebühr.

Obwohl es sich bei Lizenzverträgen um eine der wichtigsten Vertragsformen für geistiges Eigentum handelt, fehlt es an einer zusammenhängenden umfassenden gesetzlichen Regelung des Lizenzvertrages.

Gegenstand der Lizenzierung können gewerbliche Schutzrechte wie z.B. Patent-, Marken- oder Gebrauchsmusterrechte und verwandte Schutzrechte sein.

Möglich ist es auch, Know-how zu lizenzieren. Gegenstand des lizenzierten Know-how können geheime technische oder kaufmännische Erfahrungen und Kenntnisse, z.B. über Herstellungsverfahren sein. Hier ist zu berücksichtigen, dass keine Schutzrechte vorliegen und ein Schutz von Know-how nicht mehr gegeben ist, wenn das Know-how anderweitig öffentlich bekannt wird. Wichtig ist es dabei insbesondere, dass vertragliche und nachvertragliche Geheimhaltungspflichten vereinbart werden.

Durch den Abschluss eines Lizenzvertrages erhält der Lizenznehmer die Befugnis, den Lizenzgegenstand in der vertraglich bestimmten Weise zu nutzen gegen die Verpflichtung, eine dem Vertragsgegenstand angemessene Vergütung zu bezahlen. Üblich sind insbesondere einfache und exklusive (ausschließliche) Lizenzverträge.

Zur Stärkung der eigenen Position, zur Erweiterung des Produktportfolios oder auch zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann auch der Abschluss eines sog. Cross-Licensing-Vertrags (Kreuzlizenzvertrag) von Vorteil sein, durch welchen wechselseitig die Erlaubnis erteilt wird, Patente oder andere Schutzrechte der jeweiligen anderen Partei zu nutzen.

Unsere Expertise

Einer unserer Schwerpunkte ist die Erstellung von Lizenzverträgen, insbesondere zur Lizenzierung von Patenten, Marken, Designs und Gemeinschaftsgeschmacksmustern. Die Lizenzverträge, die geistiges Eigentum betreffen, sind meistens individuell gestaltet und an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst. Wesentlich ist dabei insbesondere, ob ein einfacher oder exklusiver (ausschließlicher) Lizenzvertrag abgeschlossen werden soll.

Rechtliche Grundlage

Das Urheberrecht ist das Recht über die eigene schöpferische Leistung und betrifft im Wesentlichen geschaffene Werke im Bereich der Kunst, Musik, Film, Verlagswesen und der Architektur. Zum Urheberrecht gehört allerdings auch Software. Das Urheberrecht weist insbesondere auch Überschneidungen mit dem Designrecht und dem Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecht auf.

Das Urheberrecht (UrhG) hat territoriale Wirkung, die Gefährdung der Interessen des Urhebers endet jedoch nicht an den Grenzen. Deshalb wird über internationale Abkommen versucht, den Urhebern auch in anderen Staaten den erforderlichen Schutz zukommen zu lassen. Zu erwähnen ist hier u.a. das TRIPS-Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums.

An der Schnittstelle zum Patentrecht spielt insbesondere der Schutz von Software eine zunehmend wichtige Rolle. Es ist dabei zu beachten, dass Software an sich nicht generell vom Patentschutz ausgeschlossen ist, nach dem Patentgesetz ist lediglich Software „als solche“ (§ 1 Abs. 4 PatG) vom Patentschutz ausgeschlossen.

Unsere Expertise

Wir beraten Sie gerne zum Urheberrecht.

Wenn Sie eine Software entwickelt und Interesse an einem Softwarepatent haben, freuen wir uns, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Einer unserer Patentanwälte und Partner ist Diplom-Informatiker und daher mit dieser Materie im besonderen Maße vertraut.

Rechtliche Grundlage

Das Internetrecht (auch: Onlinerecht) betrifft rechtliche Probleme, die mit der Verwendung des Internets einhergehen. Das Internetrecht stellt kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern kann als Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich des Internets bezeichnet werden.

Bei der immer weiter wachsenden Bedeutung des Internets ist es nicht überraschend, dass es sich bei dem Internetrecht um ein stetig wachsendes Rechtsgebiet handelt.

Häufig werden Markenrechte eingesetzt, um das Recht an einer Domain flankierend zu schützen. Gerade für Start-ups, die mit ihrem Produkt und ihrem Unternehmenskennzeichen neu auf dem Markt sind, bietet es sich an, nicht nur das Produkt und den Unternehmensnamen, sondern auch den Domainnamen als Marke schützen zu lassen, um einen bundesweiten Schutz zu erreichen.

Es kommt auch immer wieder zu Kennzeichenkonflikten, wenn Unternehmen, deren Unternehmensgegenstand sich eigentlich nicht überschneidet, dieselbe Domain nutzen möchten oder im Google-Ranking um die besten Plätze konkurrieren.

Neben klassischen Fällen von Markenverletzungen, z.B. auf eBay, Amazon oder anderen Plattformen, kommt es auch regelmäßig vor, dass fremde Marken eingesetzt werden, um die eigenen Produkte und die eigene Domain zu bewerben bei bspw. Google (Suchmaschinenwerbung/Keyword-Advertising; Suchmaschinenoptimierung). Es gibt einen schmalen Grad zwischen einer zulässigen unsichtbaren Nutzung fremder Marken und einer Markenverletzung mit einhergehenden Schadensersatzansprüchen.

Neben Markenverletzungsfällen im Internet spielen auch regelmäßig Verletzung von Urheberrechten (z.B. Bildrechte) und Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eine Rolle.

Unsere Expertise

Bei Fragen zur Nutzung oder Durchsetzung geistigen Eigentums im Internet stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Verfügung.

Unsere Patentanwälte und Rechtsanwälte verfügen über eine umfangreiche Erfahrung, um Sie auch bei spezifischen Fallkonstellationen, bspw. dem Keyword-Advertising oder der Kollision zwischen Marken/Unternehmenskennzeichen und Domainnamen nach der aktuellsten Rechtslage beraten zu können.