Neues aus der Rechtsprechung
Der BGH hat nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten zwischen Ritter Sport und Milka entschieden, dass die quadratische Verpackung für Ritter-Sport-Schokolade als Marke geschützt bleibt.
Der BGH hat die Anträge auf Löschung von zwei für Tafelschokoladen eingetragenen Marken in Form quadratischer Verpackungen zurückgewiesen.
Vom Markenschutz ausgeschlossen ist die Form einer Ware oder einer Verpackung nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG nur dann, wenn sie der Ware einen wesentlichen Wert verleiht. Hierfür habe der BGH im Fall der in Rede stehenden quadratischen Tafelschokolade-Verpackungen keine Anhaltspunkte gesehen. Der BGH schloss sich den vom Bundespatentgericht getroffenen Feststellungen an, denen zufolge die quadratische Form der Verpackung trotz der bekannten Vermarktungsstrategie („Quadratisch. Praktisch. Gut.“) keinen besonderen künstlerischen Wert habe und auch nicht zu bedeutenden Preisunterschieden gegenüber ähnlichen Produkten führe.
(BGH Beschlüsse vom 23. Juli 2020 – I ZB 42/19 und I ZB 43/19)