Rechtsstreit um „Spezi“
Im Rechtsstreit um den Begriff „Spezi“ ist ein Urteil gefallen. Mit Urteil vom 11.10.2022 hat das Landgericht München I festgestellt, dass die Großbrauerei Paulaner die Bezeichnung „PAULANER Spezi“ aufgrund der wirksamen und fortbestehenden Vereinbarung aus dem Jahr 1974 weiter nutzen darf. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war unter anderem, dass das Landgericht die Vereinbarung aus dem Jahr 1974 als Vereinbarung und nicht als Lizenzvertrag anerkennt. Anders als Lizenzverträge sind Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarungen nicht kündbar, da die Schutzdauer eingetragener Markenrechte durch Gebührenzahlung unbegrenzt verlängerbar ist.
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