Vorsicht: Betrügerische Zahlungsaufforderungen per E-Mail im Umlauf!

Das deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) warnt:

„Es sind erneut betrügerische Zahlungsaufforderungen im Umlauf! Wie in früheren Betrugsfällen wurden Markenanmelder per E-Mail angeschrieben. Die angeblich im Namen des DPMA versendeten E-Mails fordern die Empfänger zur Überweisung „fälliger“ Anmeldegebühren (bis in den vierstelligen Bereich) auf ein angebliches Konto des DPMA (jetzt auch mit deutscher IBAN) auf. Den Betrugs-E-Mails ist außerdem eine gefälschte Markenurkunde beigefügt, die das Logo des DPMA enthält.

Das DPMA weist ausdrücklich darauf hin, dass diese E-Mails nicht in Zusammenhang mit dem Amt stehen. Das Amt versendet keine Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen – weder für die Anmeldung oder Verlängerung von Schutzrechten noch für deren Veröffentlichung in den amtlichen Registern. Das DPMA hat bereits Strafanzeige gestellt.“

https://www.dpma.de/dpma/veroeffentlichungen/aktuelles/index.html